Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale

Wohnungen über 50 m²                                 200 %

Wohnungen bis 50 m² u. Dauercamper      150 %

der Bemessungsgrundlage (Freizeitwohnungspauschale) entsprechend OÖ. Tourismusgesetz 2018 und Verordnung des Gemeinderates vom 10.12.2019